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2024-08-26 15:48:08 | 炎炎英文培训网

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德语作文

Jugendliche mit Migrationshintergrund - eine (interkulturelle) Herausforderung der Erziehungshilfe

These: Jugendliche mit Migrationshintergrund sind eine der wichtigsten Zukunftsherausforderungen der Jugendhilfe und dadurch auch für die Hilfen zur Erziehung.

Einige Daten zur gegenwärtigen Situation

Migration erfolgt aus unterschiedlichen Motiven. MigrantInnen werden dieser Motivation entsprechend kategorisiert und sind von daher unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen (betreffend Einreise, Aufenthalt Beendigung des Aufenthaltes und Partizipationsmöglichkeiten). Diese gesetzlichen Bestimmungen haben eine weitaus größere Bedeutung für ihr Leben als der Aspekt Kultur.

Wenn man von MigrantInnen spricht, geht es um diesen Personenkreis:

AusländerInnen (für sie gilt das Ausländergesetz)
Flüchtlinge (für sie gilt das Asylverfahrens- und Asylbewerberleistungsgesetz)
SpätaussiedlerInnen und Deutsche mit Migrationshintergrund (sie sind juristisch Deutsche, d.h., für sie gelten auch für Deutsche anzuwendende Gesetze)
Bei den Themen Migration, Integration und interkulturelle Öffnung spielen Daten eine wichtige Rolle. Einige dieser Daten will ich im Folgenden nennen.

Statistiken unterscheiden zunächst zwischen Deutschen und Ausländern. Ende 2001 lebten 7,4 Mio. AusländerInnen in der BRD, das sind 9% der bundesdeutschen Bevölkerung. In Baden-Württemberg sind es 1,3 Mio. (12%). Die ausländische Bevölkerung verteilt sich regional sehr unterschiedlich über Baden-Württemberg. In den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn hat mittlerweile jeder fünfte Einwohner einen ausländischen Pass. Zwar geringer, aber auch überdurchschnittlich liegen die Ausländeranteile in weiteren Wirtschaftszentren des Landes (Stadtkreise Ulm, Pforzheim, Landkreise Ludwigsburg und Böblingen).

Wenn man über Migration spricht, müssen die vier Millionen AussiedlerInnen berücksichtigt werden, die bis Ende 1999 in die BRD eingereist waren, die jedoch statistisch wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nicht als Ausländer aufgeführt werden.

Die demographische Entwicklung in der BRD ist insgesamt durch eine Abnahme der Bevölkerung insbesondere bei jüngeren Altergruppen gekennzeichnet. Die ausländische Bevölkerung ist jedoch im Vergleich zur deutschen wesentlich jünger: 1997 waren 1,7 Mio. (23,1%) unter 18 Jahre alt. In Baden-Württemberg liegt der Anteil der minderjährigen Jungen und Mädchen, die einen ausländischen Pass besitzen, im Jahre 1999 bei ca. 19%. Dazu kommt, dass der Anteil der in Baden-Württemberg geborenen ausländischen Kinder seit Anfang der 90er Jahre auf ca. 22% angestiegen ist.

Bei den Spätaussiedlern, die ja nur durch die Einreisestatistik erfasst werden, ist der Anteil der unter 27jährigen mit 40% deutlich höher als bei der übrigen Bevölkerung.

Zwei Drittel der Migrantenkinder unter 18 Jahren sind in Deutschland geboren, wachsen hier auf, gehen in Kindergärten und Schulen, erlernen einen Beruf, arbeiten und leben hier. Ihre Kinder sind nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht Deutsche.

Zusammengefasst gilt für Baden-Württemberg: 20-25% aller Kinder und Jugendlichen haben einen Migrationshintergrund, und das ist die wichtigste Aussage für die Zukunft des Arbeitsbereichs Jugendhilfe.

Aus dem Sozialbereich gibt es weitere Daten, in denen nach Ausländern und Deutschen unterschieden wird und die deutlich aussagen, dass Ausländer öfter Sozialhilfe beziehen, einen geringeren Bildungsstand haben, häufiger Beschäftigungen in Bereichen mit besonders hohem Arbeitslosenrisiko nachgehen und stark von sozialer Polarisierung betroffen sind. Kinder und Jugendliche betrifft diese Tendenz ganz besonders.

Die Versorgung ausländischer Kinder mit Kindertagesbetreuungsplätzen ist schlechter als die deutscher Kinder. Erziehungsberatung wird von ausländischen Hilfesuchenden wesentlich weniger in Anspruch genommen. Bei den Hilfen zur Erziehung sind ausländische Minderjährige unterrepräsentiert - außer bei den billigsten (§ 30 SGB VIII - ambulante Hilfen/Betreuung) und den justiznahen Maßnahmen (§ 29 SGB VIII - soziale Gruppenarbeit - und § 9ff. JGG).

Einen Eindruck vermitteln beispielsweise die Zahlen des Landkreises Böblingen. Hier beziehen - bei einem Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung von 16% - nur 8% nichtdeutsche Kinder Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und nur 12% Heimhilfe (§ 34 SGB VIII); dagegen sind 25% der Kinder in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII) und 30% der Jugendlichen mit Betreuungshelfern (§ 30 SGB VIII) ausländischer Herkunft. Eine Umkehrung erfolgt gar bei der sozialen Gruppenarbeit mit zugegebenermaßen dünnem Zahlenmaterial, wo 9 von 15 Jugendliche Migrationswurzeln haben. Zur Hilfeform der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) liegen keine Anteilszahlen vor. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dagegen überproportional von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund besucht, manche Häuser der Jugend sogar fast ausschließlich von ihnen.

Soviel zu einigen Daten und Statistiken. Diese haben die Eigenart, als getreuer Spiegel der Realität zu erscheinen, da sie nur Fakten wiedergeben. Es ist wichtig, diese Fakten zu kennen und sie in Planung und Arbeit einzubeziehen.

Migration, Schulerfolg und Ausbildungsniveau

Die Befunde der Pisa -Studie haben den Zusammenhang zwischen Migration und Kompetenzerwerb in der Schule verdeutlicht. Vor allem Kinder, deren Eltern in die BRD eingewandert sind, erreichen relativ häufig nur eine untere Kompetenzstufe. In der amtlichen Schulstatistik wird der "Migrationshintergrund" zwar nicht direkt erhoben, dennoch liefert bereits die Aufgliederung der Schülerpopulation nach ausländischen Staatsangehörigen, Aussiedlern und übrigen deutschen Staatsangehörigen sehr große Abweichungen hinsichtlich der Verteilung auf die Schularten. Hier fällt vor allem die negative Korrelation der Häufigkeit zwischen Sonderschul- (vor allem Förderschul-) Besuch und Gymnasialbesuch auf. Da diese zwischen den Nationalitäten sehr stark variieren und die durchschnittliche Dauer der Anwesenheit in Deutschland in etwa gleich ist, wirft das die Frage auf, welches Gewicht der Bildung im Herkunftsland zugemessen wird und inwieweit sich die soziale Schichtung innerhalb der Zuwanderung unterscheidet. Dieser Befund weist auf eine straffe Koppelung von Migration, sozialer Lage und Kompetenzerwerb hin.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass in Baden-Württemberger Förderschulen 35,1% (gesamt 9.281) der Schüler ausländischer Herkunft sind, hingegen in den Erziehungshilfe-Schulen nur noch 14,3% (gesamt 783 Schüler).

Eine solide Schul- und Berufsausbildung ist Voraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. In den letzten 20 Jahre stieg das Qualifikationsniveau generell an. Auffallend ist jedoch das weiterhin enorme Bildungsgefälle zwischen jungen Deutschen und ihren ausländischen Altersgenossen. Während junge Deutsche überwiegend den Realschulabschluss oder das Abitur vorweisen können, hat jeder zweite junge Ausländer einen Hauptschulabschluss. 10% der ausländischen Jugendlichen bleiben ohne Schulabschluss, aber nur 1% der Deutschen.

Auch das Niveau der beruflichen Bildung der jungen Ausländergeneration bleibt deutlich hinter dem ihrer deutschen Altersgenossen zurück. Unter den 30- bis 35-jährigen erwerbstätigen Ausländern verfügen 44% über keinen beruflichen Bildungsabschluss, bei den deutschen nur 8%.

Selbst wenn manche Untersuchungen ein differenziertes und aussagekräftiges Datenmaterial erbringen, bleibt in der breiteren Wahrnehmung auch von diesen Statistiken oft nur die Perspektive des Mangels übrig: Migration erscheint als das eigentliche soziale Problem und verstellt den Blick auf die gesellschaftspolitische Notwendigkeit einer interkulturellen Öffnung, die nicht den Touch humanitärer Hilfe für arme Benachteiligte haben darf, wenn sie jemals wirkungsvoll und nachhaltig sein will.

These: In Verbindung mit einer fehlenden bzw. fehlgeleiteten Informationspolitik haben die rechtlichen Grenzen und Konsequenzen eine abschreckende Wirkung um Leistungen der Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Problemanalyse und rechtlicher Rahmen

Kinder- und Jugendliche mit Migrationshintergrund leben unter belastenderen Umständen als der Durchschnitt der Bevölkerung und müssten daher überproportional Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Die Realität zeigt jedoch, dass die Inanspruchnahme von ambulanten und Familien unterstützenden Leistungen weit unter dem Durchschnitt liegt und die Abbruchquote von Hilfsangeboten überdurchschnittlich hoch ist.

Die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehen sich nach ihrem Grundverständnis grundsätzlich auf alle Kinder und Jugendliche, die sich in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII).

In § 6 Abs. 2 SGB VIII wird jedoch plötzlich zwischen deutschen und nicht-deutschen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Leistungen können von Ausländerinnen und Ausländern nur dann beansprucht werden, "wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben". Unbegleitete Flüchtlinge haben bis zur Klärung ihres Aufenthaltes keinen Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ausnahme bildet hier die Inobhutnahme als vorläufige Krisenintervention.

Kinder und Jugendliche ausländischer Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben zwar den grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen, sie setzen sich jedoch der Gefahr aus, ausgewiesen zu werden, wenn sie diese Leistungen in Anspruch nehmen. In § 45 Abs. 1 und § 46 Nr. 7 AuslG ist formuliert, dass ausgewiesen werden kann, wer "Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie oder Hilfe für junge Volljährige nach dem KJHG bezieht".

In Verbindung mit einer fehlenden bzw. fehlgeleiteten Informationspolitik haben die rechtlichen Grenzen und Konsequenzen eine abschreckende Wirkung. Dies bedeutet, dass Hilfsangebote selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dies rechtmäßig und folgenlos geschehen könnte.

Als weitere vermutete Zugangsbarrieren werden in diesem Zusammenhang benannt: Sprachschwierigkeiten, Distanz zu deutschen Institutionen und Ämtern mit ausschließlich deutschsprachigem Personal sowie Misstrauen gegenüber Lösungsansätzen, die nur ein Teil der Probleme bearbeiten und nicht die Probleme ganzheitlich angehen.

Zugewanderte Familien organisieren offensichtlich stärker eigene Ressourcen für die Betreuung ihrer Kinder, werden aber auch häufiger als deutsche Familien von anderen Hilfen ausgeschlossen.

Untersuchungen zu Migrantinnen und Migranten in der Heimerziehung gibt es nur wenige; die letzten stammen aus dem Jahr 1990. Entwicklungen in der Migrationsarbeit oder aus anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe bleiben unberücksichtigt.

Von einzelnen Initiativen abgesehen wird in den Hilfen zur Erziehung die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Jugendlichen mit Migrationshintergrund nicht zur Kenntnis genommen und wird deshalb kaum in die Angebotsformen integriert.

Die fachliche Qualifikation des Personals ist nicht auf Jugendliche mit Migrationshintergrund ausgerichtet. Interkulturelle Kompetenz wird zwar als Basiskompetenz benannt, hat aber immer noch nicht ausreichend Einzug in die Ausbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und in die Organisationen gefunden.

These: Muttersprachliche Fachkräfte sind häufig weniger Teil eines pädagogischen und organisatorischen Konzeptes als vielmehr Zeichen der Ratlosigkeit.

Interkulturelle Kompetenz als Querschnittsaufgabe

Die Entwicklung der BRD zur multiethnischen und multilingualen Gesellschaft ist ein kaum revidierbares Phänomen. Sich diesen Anforderungen zu stellen ist daher unverzichtbar und erfordert, diesem Zustand in allen Erziehungs-, Bildungs- und sozialpädagogischen Einrichtungen Rechnung zu tragen. Die interkulturelle Dimension beinhaltet demnach die strukturelle Veränderung der Institution entsprechend der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Gesellschaft. Sie wird zum Arbeitsprinzip gemacht, um angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, die das gleichberechtigte Leben und Lernen aller Gruppen gewährleisten. Interkulturelle Pädagogik wird dann zum integrativen und ganzheitlichen Ansatz, der in das Gesamtkonzept der pädagogischen Arbeit integriert werden muss.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Empfehlungen und Leitlinien, die die interkulturelle Öffnung aller sozialen Dienste und Einrichtungen fordern. Vor noch nicht allzu langer Zeit verstand man unter interkultureller Öffnung nicht selten die Anwesenheit eines/r auf AusländerInnen spezialisierten MitarbeiterIn oder eine speziell beauftragte Person. Interkulturelle Arbeit kann jedoch nur als Querschnittaufgabe begriffen werden, die alle Fachkräfte betrifft. Dies würde eine interkulturelle Öffnung von Behörden und Institutionen der sozialen Arbeit sowohl auf organisatorischer, konzeptioneller als auch personeller Ebene erfordern. Folgende Punkte geben Hinweise darauf, wie deren Umsetzung angegangen und gelingen kann:

Kenntnisse der Gesellschafts-, Wirtschafts- Rechts- und Sozialsysteme sowie der Kultur der Herkunftsländer
Sprachkompetenzen
Interkulturelle Kompetenzen aller Mitarbeiter
Festschreibung des Ziels "interkulturelle Öffnung" in Konzeptionen und Leitlinien - es muss verbindliche Texte geben, auf die man sich beziehen kann
Strukturelle Verankerung in allen Bereichen der Sozialen Arbeit - eben interkulturelle Öffnung als Querschnittsaufgabe
Institutionelle Verankerung des Interkulturellen, im Grunde nach der Maxime "von oben gewollt und von unten akzeptiert"
Öffentliche Sichtbarmachung der interkulturellen Öffnung, also selbstverständlich Mehrsprachigkeit und deren Dokumentation nach außen
Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Supervision, Praxisberatung und Organisationsentwicklung
Verkörperung der kulturellen Vielfalt der Bevölkerung durch die Einstellung von Fachpersonal mit Migrationshintergrund
Fortbildungen aller MitarbeiterInnen
Reflektion der Ausgrenzungs- und Diskriminierungsmechanismen
In der Kinder- und Jugendarbeit hat die Diskussion um interkulturelle Öffnung vergleichsweise schon früh eingesetzt. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit finden viele ausländische Kinder ihren Platz; in manchen Stadtteilen von Städten machen sie bis zu 80% der BesucherInnen von Jugendzentren aus. Die Diskussion wurde aber auch durch das Auftauchen der so genannten minderjährigen Flüchtlingen in den deutschen Städten befördert. Auf die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hat diese Gruppe starken Einfluss genommen und ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass auch die Jugendhilfe ein interkultureller Raum ist. Trotzdem sind interkulturelle Ansätze und Angebote noch zu wenig vertreten.

Sicherlich gibt es auch zwischen den betroffenen Arbeitsfeldern wie der internationalen/ interkulturellen Jugendarbeit, der Migrationsfachdienste oder der Hilfen zur Erziehung bzw. Jugendgerichtshilfe kaum Kontakt, geschweige denn einen fachlichen Austausch über pädagogische Konzepte, Methoden und Ziele. Trotzdem sind in den letzten 10 bis 15 Jahren viele Menschen in dem Bereich tätig, haben ihr Wissen und ihre Kompetenz eingebracht und verbreitet. Die Umsetzung und Vernetzung des Wissens findet jedoch nicht oder zu wenig statt und ist durch Leitlinien nicht grundsätzlich zu lösen.

Noch einmal: Die Last der Umsetzung liegt nicht allein bei denen, die vielleicht mit ihren Leitlinien im Verzug sind, sondern auch in politischen und sozialen Bedingungen, die Interkulturalität maximal als Spezialisierung einiger Nischen akzeptieren. "Dass Deutschland seit langem ein Einwanderungsland ist, wurde nicht nur von der Politik, sondern auch von der Jugendhilfe negiert. Ich denke, es ist ein Skandal, dass sogenannte 'nicht-deutsche' junge Menschen und ihre Familien in allen eher präventiven Erziehungshilfen unterrepräsentiert, in den repressiven, justiznahen Formen indes überrepräsentiert sind. Die Herausforderung lautet: Interkulturelle Öffnung der Erziehungshilfe, das heißt, wir brauchen Sensibilität und Knowhow für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, wir brauchen mehr ausländische Fachkräfte." (Wolfgang Trede, Geschäftsführer, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen/ IGfH, aus VPK-online).

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